Vor genau 150 Jahren trat das Forstpolizeigesetz, Vorläufer des heutigen Waldgesetzes, in Kraft. Es zielte darauf ab, den Wald effektiver zu schützen – viele seiner Vorschriften sind bis heute gültig. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Schweiz stark ländlich geprägt, und in waldreichen Gebieten waren Holzschindeln ein gängiges Baumaterial. Holz diente für Bauvorhaben, Heizen und Kochen; wo Wasserkraft fehlte, nutzte man es zudem in der Industrie sowie im Eisenbahnbau für Schwellen.
Diese Nutzung führte zu einer starken Übernutzung der Wälder, die nicht ausreichend nachwachsen konnten, insbesondere in den Bergen. Um diese Entwicklung zu stoppen und den Wald besser zu schützen, wurde das Forstpolizeigesetz eingeführt, welches auf einen Artikel der Bundesverfassung von zwei Jahre zuvor basierte, der dem Bund die Oberaufsicht über die Forst- und Wasserpolizei gewährte.
Anfangs war das Gesetz nur für Schutzwälder im Hochgebirge gültig, was in manchen Jura-Kantonen auf Widerstand stieß. 1902 wurde es jedoch auf die gesamte Schweiz ausgeweitet. Das Forstpolizeigesetz etablierte das Prinzip der Nachhaltigkeit: Es sollte nur das nachwachsende Holz genutzt werden, während der Holzvorrat erhalten bleibt. Zudem forderte es die Wiederaufforstung gerodeter Flächen und verlangte von den Kantonen die Anstellung ausgebildeter Forstleute zur Planung und Überwachung der Waldbewirtschaftung sowie Subventionen für Schutzwälder.
In den vergangenen 150 Jahren hat sich der Schweizer Wald flächenmäßig und naturbezogen stark entwickelt. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Steinschläge, Rutschungen und Lawinen sind dank nachhaltiger Waldbewirtschaftung zurückgegangen. Ehemals kahle Hügel sind wieder bewaldet.
In den letzten Jahrzehnten rückte das öffentliche Interesse auch auf andere Waldfunktionen wie Biodiversität und Erholung. 1991 wurde das Forstpolizeigesetz durch ein neues Bundesgesetz über den Wald ersetzt.
Heute sieht sich der Schweizer Wald neuen Herausforderungen gegenüber: Die Bevölkerung hat in drei Jahrzehnten um zwei Millionen Menschen zugenommen, und Verkehrsmittel beanspruchen immer mehr Fläche – auch im Wald. Politische Forderungen nach Freigabe von Waldflächen für Bauvorhaben oder Lockerungen beim Rodungsersatz nehmen zu.
Es ist unbestreitbar, dass der Wandel die Waldbewirtschaftung betrifft. Anpassungen an neue Herausforderungen müssen jedoch vorsichtig und bedacht erfolgen, um die Nutz- und Schutzfunktionen des Waldes sowie seine Ökosystemleistungen zu erhalten – im Interesse aller Bevölkerungsgruppen. Daniel Fässler, Präsident von Wald Schweiz und Ständerat (Appenzell Innerrhoden), betont die Bedeutung dieser Maßnahmen.