Der Kanton Luzern hebt das bestehende Einwasserungsverbot für mehrere Seen auf und führt gleichzeitig eine neue Schiffsmeldungs- sowie Reinigungsverordnung ein. Die Staatskanzlei hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass diese Maßnahmen per 1. April 2026 in Kraft treten werden. Ursprünglich hatte der Kanton das Verbot zum Schutz unberührter Gewässer wie dem Sempacher-, Baldegger- und Rotsee erlassen. Die Ausbreitung der Quaggamuschel, die aus dem Schwarzmeerraum stammt und 2014 erstmalig in der Schweiz nachgewiesen wurde, veranlasste diese Entscheidung. Im Sommer 2024 tauchte sie erstmals im Vierwaldstättersee auf; vor kurzem wurde auch eine Probe aus dem Rotsee mittels eDNA-Nachweis positiv getestet (zentralplus berichtete). Eine Verbindung zum Vierwaldstättersee über den Reuss-Rotsee-Kanal macht die Ausbreitung wahrscheinlich.
Luzern ersetzt die bestehende Reinigungspflicht durch eine umfassendere Regelung, da Schiffe als Hauptverbreitungsquelle gelten. Die neue Verordnung wird über eine digitale Meldeplattform umgesetzt. Schiffsführer melden den Wechsel zwischen Gewässern digital an und erhalten nach Reinigung durch zertifizierte Betriebe die Freigabe für das nächste Zielgewässer. Diese Plattform ist bereits in der Zentralschweiz sowie sechs weiteren Kantonen im Einsatz, wodurch sich für Nutzer keine Änderungen ergeben.
Der Kanton weist zudem darauf hin, dass auch andere Wassergeräte zur Ausbreitung beitragen können. Daher wird empfohlen, Fischerei-, Tauch- oder SUP-Ausrüstungen sowie Kanus und Schlauchboote vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer gründlich zu reinigen, entleeren und trocknen.
Verwendete Quellen:
Medienmitteilung des Kantons Luzern