In der Schweiz sind Medizintechnikprodukte teurer als in Deutschland, wofür auch die Ärzteschaft mitverantwortlich sei, meint ein Experte von Helsana. Laut NZZ-Recherchen kosten künstliche Hüft- und Kniegelenke hierzulande doppelt so viel wie im Nachbarland, bei Herzschrittmachern liegen die Preise bis zu fünffach höher.
Diese Preissteigerungen belasten sowohl die Prämienzahler als auch die Spitäler. Während letztere etwas gegen den Missstand unternehmen könnten, bleiben die Prämienzahler machtlos. Viele Schweizer Spitäler sind finanziell angeschlagen und hätten daher ein großes Interesse daran, Kosten zu sparen. Trotzdem gelingt es ihnen oft nicht, bei Verhandlungen mit Medtech-Unternehmen mehr Druck auszuüben.
Ein Grund dafür ist das starke Mitspracherecht von Ärzten beim Einkauf medizintechnischer Produkte. Das Universitätsspital Zürich (USZ) betont zwar, dass auch die Ärzte ein Interesse an fairen Preisen haben, doch Harry Wüst von Helsana sieht dies anders. Er ist der Ansicht, dass das große Einflusspotenzial der Ärzte dazu führe, dass Spitaldirektoren bei Sparmaßnahmen rasch an ihre Grenzen stießen.
Ärzte drängen häufig auf den Kauf der neuesten Produkte und drohen mit einem Stellenwechsel, falls das Spital diesen nicht nachkommt. Wüst hebt hervor, dass besonders Belegärzte, die als selbstständige Ärzte operieren, erheblichen Einfluss haben. Diese können in Ballungsräumen schnell zu einem anderen Spital wechseln, wenn ihre Anforderungen nicht berücksichtigt werden.
Die Verhandlungsmacht der Spitäler gegenüber den Medtech-Konzernen ist begrenzt. Wie das USZ schreibt, sehen sich viele mit dem Problem konfrontiert, dass globale Firmen die Schweiz als Hochpreismarkt behandeln und es an branchenübergreifender Markttransparenz mangelt. Obwohl in den letzten Jahren Preissenkungen erreicht wurden, bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zu Deutschland.
Der Preisüberwacher Manuel Jung vom Bundesamt hält einen Aufschlag von ein- bis sehr tief zweistelliger Prozentzahl als gerechtfertigt an. Höhere Kosten in der Schweiz und kleinere Produktionsmengen seien dafür verantwortlich, doch mehr als eine sehr tiefe zweistellige Preisdifferenz sei nicht zu rechtfertigen.
Das USZ kann aufgrund seiner hohen Patientenzahl Mengenrabatte aushandeln. Ab 2027 will es mit dem Kantonsspital Winterthur kooperieren, um seine Verhandlungskraft weiter zu steigern. Kleinere Spitäler schließen sich dagegen oft Einkaufsgemeinschaften an, wie etwa Geblog, der 37 Krankenhäuser aus 13 Kantonen angehören.
Nicht alle Institutionen sind jedoch in einer solchen Gemeinschaft organisiert. Das Luzerner Kantonsspital (Luks) beispielsweise verzichtet darauf, um flexibler beim Einkauf bleiben zu können, wie ein Sprecher erklärt. Auch das Kantonsspital Graubünden betont, dass es weniger darum gehe, bessere Preise auszuhandeln, sondern vielmehr darum, die benötigten Produkte verlässlich beziehen zu können.
Die Verhandlungsmacht der Spitäler ist oft so gering, dass sie froh sind, überhaupt beliefert zu werden. Dies wird durch Harry Wüst bestätigt: Viele fürchten, dass sie von Medtech-Firmen mit starker Marktmacht bei hartem Druck nicht mehr versorgt würden.
Die Preise von künstlichen Gelenken und Herzschrittmachern sind oft geheim. Geheimhaltungserklärungen verhindern, dass diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Zudem gibt es keine gesetzliche Vorgabe für eindeutige Produktkennzeichnungen, was die Transparenz weiter einschränkt.
Wüst kritisiert, dass solche Intransparenzen hohe Preise erst möglich machen. Er fordert nachvollziehbare Daten, um Preisvergleiche anstellen zu können. Diese Forderung wurde beim Bundesamt für Gesundheit eingebracht.
Bereits heute könnten Krankenversicherungen Vergleiche ziehen, wenn die Produkte auf den Rechnungen identifiziert werden könnten. Die europäische Medizinprodukteverordnung soll künftig mehr Transparenz schaffen und verlangt eine eindeutige Kennzeichnung jedes Produkts.