Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich dafür ausgesprochen, die zusätzliche AHV-Rente ausschließlich durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Eine Anhebung der Lohnbeiträge lehnt sie ab und widersetzt sich damit den Plänen der Ständeratskommission.
Im Dezember wird erstmals die 13. AHV-Rente an in der Schweiz wohnende Pensionierte ausbezahlt, mit einem Durchschnitt von knapp 2000 Franken pro Person. Die Finanzierung dieser neuen Sozialleistung ist noch immer ungeklärt, obwohl die Mehrkosten aktuell auf 4,2 Milliarden Franken jährlich geschätzt werden und in naher Zukunft wegen der Pensionierungswelle voraussichtlich über 5 Milliarden erreichen.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) möchte die Mehrwertsteuer nur um 0,5 Prozentpunkte erhöhen, nicht wie ursprünglich geplant um 0,7. Der reduzierte Satz von derzeit 2,6 Prozent für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs soll dabei unverändert bleiben. Höhere Lohnbeiträge sollen ebenfalls vermieden werden.
Diese Maßnahme ist bis Ende 2033 befristet, drei Jahre länger als anfangs vorgesehen. Die Verlängerung soll dem Bund mehr Zeit für die Ausarbeitung des Reformpakets AHV 2030 geben, welches der Bundesrat bis Jahresende einreichen wird. Dies entschied die Kommission am Freitag mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen.
Im Gegensatz zur ständerätlichen Schwesterkommission (SGK-S), die eine Mischfinanzierung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuererhöhung fordert, sieht die SGK-N eine solche Kombination als zu belastend für Unternehmen und Erwerbstätige an. Angesichts der positiven Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten zwei Jahren reiche eine moderatere Steuererhöhung aus.
Des Weiteren beschloss die SGK-N mit 13 zu 12 Stimmen, Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden zum Bund umzuleiten. Die Kommission argumentiert, dass die 13. AHV-Rente zu höheren steuerbaren Einkommen der Empfänger führt, was eine Ungleichgewichtung darstellt: Der Bund finanziere die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von den Mehrsteuern profitierten, ohne einen Gegenbeitrag zu leisten. Die Kommission schlägt vor, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer um den Betrag der geschätzten Steuermehreinnahmen aus der 13. AHV-Rente zu reduzieren.
Mit der gleichen Stimmenverteilung beantragt die SGK-N zudem, auf eine zweite Etappe einer Mehrwertsteuererhöhung für etwaige Anpassungen des Rentenplafonds für Ehepaare zu verzichten.