Das Bundesgericht hat das Ausstandsgesuch von Ousman Sonko im Zusammenhang mit dem Berufungsprozess in Bellinzona abgewiesen. Das dreiköpfige Richtergremium der Berufungskammer muss somit nicht neu besetzt werden.
Der frühere gambische Innenminister wurde im Mai 2024 von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Die zweite Instanz beginnt am Montag mit der Hauptverhandlung vor der Berufungskammer, die aus zwei Richterinnen und einem Richter besteht.
Sonko hatte ein Ausstandsgesuch gegen diese Richter sowie gegen das gesamte Gremium eingereicht, wie ein Urteil des Bundesgerichts vom Freitag zeigt. Sein Rechtsanwalt argumentierte unter anderem mit einem hierarchischen Verhältnis zwischen den Richtern der ersten Instanz und jenen der zweiten Instanz, wobei zwei Personen aus dem erstinstanzlichen Spruchkörper gleichzeitig Präsident und Vizepräsidentin des Gesamtgerichts waren. Der Anwalt forderte daraufhin die Bildung eines ausserordentlichen Berufungsgerichts mittels Losverfahren.
Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass die Mitglieder der Kammern des Bundesstrafgerichts direkt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt werden und keine hierarchische Beziehung zwischen dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Gesamtgerichts sowie der Berufungskammer bestehe. Es wurden zudem keine weiteren Anhaltspunkte für Befangenheit festgestellt.