Nach einer gründlichen Überprüfung im Jahr 2019 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bewilligung von auf Chlorothalonil basierenden Fungiziden zurückgezogen. Der Grund: Die Nutzung dieses Wirkstoffs kann zur Bildung gesundheitsschädlicher Abbauprodukte, sogenannter Metaboliten, führen, die ins Grund- und Trinkwasser gelangen können. Das Verbot trat umgehend in Kraft, ohne dass für vorhandene Lagerbestände eine Aufbrauchfrist gewährt wurde. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, das feststellte, dass die Metaboliten nicht nur das Grundwasser gefährden, sondern auch für Amphibien und Fische bedrohlich sind. Gegen dieses Urteil kann beim Bundesgericht Einspruch eingelegt werden.