Der digitale Brief, eine formell versendete schriftliche Mitteilung im digitalen Raum, ist nun ein fester Bestandteil der postalischen Grundversorgung. Nicole Burth, Leiterin Digital Services bei der Post, erklärt: «Digitale Briefe sind verifiziert und mit einem Zeitstempel versehen, was sie sicherer als E-Mails macht.» Ein elektronisches Siegel stellt zudem die Unversehrtheit des Inhalts sicher.
Die Verwendung digitaler Briefe ermöglicht den sicheren Austausch sensibler Daten, indem Phishing verhindert wird. «Mit diesem Angebot sind wir erstmals in der Grundversorgung digital präsent und erfüllen das Bedürfnis nach Sicherheit», so Burth.
Wer digitale Post bevorzugt, erhält physische Post als gescannte Version beider Seiten per App. Diese wird 30 Tage aufbewahrt und kann ebenfalls postalisch zugestellt werden.
Um den Service nutzen zu können, ist eine Registrierung in der Post-App erforderlich, die sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer verfügbar ist. Aktuell sind bereits über eine Million Adressen verifiziert; rund 500.000 Personen haben sich für den digitalen Empfang entschieden.
Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen können ihre Post digital aufgeben, indem sie einfach die Postadresse angeben. Die Zustellung erfolgt rechtssicher und versiegelt. Der Empfänger entscheidet selbst, ob er seine Post digital in der App oder physisch erhält.
Der Erhalt eines digitalen Briefes ist kostenlos; das Versenden kostet 40 Rappen. Wird eine physische Zustellung gewünscht, werden zusätzliche Kosten für Druck und Papier berechnet (B-Post: 1.45 Franken, A-Post: 1.65 Franken).
Für Personen ohne Smartphone bietet die Post die App-Nutzung am Computer an. «Wer keine digitalen Briefe will oder kann, erhält diese gedruckt zugestellt», betont Burth. Digital verschickte Briefe werden unter hohen Sicherheitsstandards gescannt; bei Briefen mit Bostitch erfolgt eine manuelle Bearbeitung.
Ein monatliches Abonnement für 9.90 Franken ermöglicht den vollständigen digitalen Empfang aller Briefpost. Der digitale Brief bietet die Möglichkeit, eine Abrufbestätigung zu aktivieren, um zu erfahren, ob der Empfänger den Brief geöffnet hat. Erhält der Empfänger innerhalb von sieben Tagen keine Benachrichtigung, wird dem Absender eine Nicht-Abholbestätigung zugesandt.
Ob die Kosten für eine physische Zustellung digitaler Briefe beim Empfänger anfallen können, ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von der Beziehung zwischen Sender und Empfänger ab. Die hohe Beweiskraft von Einschreibungen wird durch Gerichtsurteile bestätigt; eine solche rechtliche Anerkennung gibt es für den digitalen Brief mit Abrufbestätigung noch nicht.
SRF 4 News, 31.03.2026, 12 Uhr; srf/lin;zero;brus