Die zuständige Ständeratskommission hat grundsätzlich zugestimmt, dass ab sofort auch E-Lastwagen die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichten müssen, ähnlich wie Lkw mit fossilen Antrieben. Der Nationalrat hatte bereits eine solche Einigung getroffen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KFV-S) hat die Änderungen im Schwerverkehrsabgabegesetz einstimmig befürwortet, wie am Freitag bekannt gegeben wurde. Dennoch bestehen Unterschiede zwischen Nationalrat und Ständeratskommission.
Die Kommission lehnte es ab, die pauschalen Abgaben sowie die Tarife der LSVA bei einer Teuerungsveränderung von mindestens zwei Prozentpunkten anzupassen. Die Mehrheit möchte dem Bundesrat hierbei Spielraum einräumen, während die Minderheit auf Planungssicherheit für die Unternehmen setzt.
Mit 10 zu 3 Stimmen beschloss die Kommission zudem, einen Mindestwert und eine Tarifobergrenze in das Gesetz aufzunehmen, um die Tarifkompetenz des Gesetzgebers zu wahren. Dies wurde bei der Entscheidung betont.
Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Straßen erhoben. Im Jahr 2024 erzielte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken, wovon zwei Drittel an den Bund und ein Drittel an die Kantone gehen. Auch Euro-VII-Lkw, die weniger schädliche Abgase ausstoßen, können nach Nationalratsentscheidung Rabatte erhalten.
Sowohl der Nationalrat als auch die Ständeratskommission stimmen darin überein, dass E-Lastwagen erst ab 2031 zur LSVA verpflichtet werden sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dies bereits ab 2029 zu tun. In den Jahren 2029 und 2030 soll ein Rabatt von 100 Prozent für E-Lastwagen gelten.
Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU festgeschrieben. Der Bundesrat betonte, dass die geplanten Anpassungen mit dem Abkommen vereinbar sind.
Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage entscheiden.