In einem jüngsten Urteil hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis eine 61-jährige Schweizerin zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, da sie ihr Bankkonto für einen Betrug mit Kryptowährung zur Verfügung stellte. Der Fall offenbart zwei bemerkenswerte Entwicklungen: Betrüger scheuten sich nicht, ein Kloster in die Falle zu locken, und es gibt Menschen, die ohne Nachforschungen ihr Bankkonto für kriminelle Zwecke bereitstellen.
Im Juni 2024 wurde die Frau von Unbekannten kontaktiert, die sie aufforderten, ihr UBS-Konto für Geldtransaktionen zu nutzen. Sie sollten das Geld in Kryptowährung umwandeln und an die Betrüger weiterleiten. Die Schweizerin gab ihren Wunsch freiwillig nach.
Am 5. Juni 2024 wurde dem Kloster ein Flügel als Spende angeboten, was sich später als Täuschungsversuch entpuppte. Ein Organist erhielt die Idee von einem Kollegen und beglich über das Konto der Frau Transport- und Lagerkosten in Höhe von 1171 Franken 80 für den nicht existierenden Flügel.
Die Gelder wurden auf Anweisung der Täter auf ein Binance-Konto transferiert, um sie in Kryptowährungen zu tauschen. Die Unbekannten zogen das Geld anschließend ab. Der Organist war dabei der Verlierer, da er einer Spende hinterherjagte, die nie realisiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft urteilte, dass die Frau keine Nachforschungen über den Ursprung oder die Zwecke des Geldes anstellte und somit zumindest eine mögliche Beteiligung an der Geldwäscherei in Kauf nahm. Die Strafe umfasst 20 bedingte Tagessätze à je 100 Franken, eine Busse von 400 Franken sowie Vorverfahrenskosten von 1000 Franken. Zudem wurde die Sache auf den Zivilweg verwiesen.
Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und somit rechtskräftig.