In einer Kindertagesstätte wird ein Betreuer verdächtigt, in den vergangenen eineinhalb Jahren mehrfach Kinder sexuell belästigt und diese Taten gefilmt zu haben. Der Prozess startet im April.
Im Frühling 2024 wurde der 33-jährige Gruppenleiter festgenommen, ihm werden 50 Übergriffe an mindestens 15 Kindern zur Last gelegt. Laut “SRF” fanden die Missbrauchshandlungen in zwei Kitas, einer in Winterthur und eine weitere im Raum Bern, statt.
Die Taten sollen in diversen Räumlichkeiten wie Toiletten, Schlafsälen und auch dem Hauptraum der Einrichtungen geschehen sein. Der Mann fertigte zudem Videoaufnahmen seiner Übergriffe an.
Opfer waren Kinder im Alter von einem bis vier Jahren, überwiegend Mädchen. Die Ermittlungen wurden jedoch im Mai 2023 eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hatte; die betroffenen Kinder schwiegen bei Vernehmungen.
Auch der Angeklagte verweigerte eine Aussage und die Zürcher Staatsanwaltschaft äußerte: “Trotz umfangreicher Ermittlungen liess sich kein Tatverdacht hinreichend erhärten.”
Obwohl die Ermittlungen eingestellt wurden, entliess die Winterthurer Kita den Gruppenleiter. Ein Jahr später fand er eine neue Anstellung in einer Berner Kita, wo seine Referenzen positiv ausfielen, obwohl die Winterthurer Einrichtung aufgrund laufender Ermittlungen zum Stillschweigen verpflichtet war.
Im Februar 2024 wurde der Mann wegen des Verdachts auf Kinderpornografie festgenommen. Die Berner Kantonspolizei stellte über 800 kinderpornografische Bilder und Videos sicher, darunter auch Aufnahmen von den Missbrauchshandlungen.
Die Staatsanwaltschaft Bern erhebt Anklage wegen Schändung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Verteidiger des Beschuldigten bestätigte dessen Geständnis bezüglich der Misshandlung von 15 Kleinkindern.
Der Mann befindet sich derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug. Laura Jost, eine Opferanwältin für sieben Familien, kritisiert die Organisation: “Es handelt sich um einen systematischen Missbrauch; es mussten Mängel in der Organisation gegeben haben.”
Der Prozess vor dem Regionalgericht Bern ist Ende April angesetzt. Aufgrund der Geständnisse und Beweismittel gilt eine Verurteilung als wahrscheinlich, dennoch bleibt die Unschuldsvermutung bestehen.
Opfer von sexualisierter Gewalt können sich bei der Opferhilfe Schweiz melden: www.opferhilfe-schweiz.ch.