Der Mieterinnen- und Mieterverband will mit der neuen Wohnschutzinitiative Luxussanierungen unterbinden. Dies stößt bei den Wohnbaugenossenschaften auf Skepsis, obwohl es eigentlich keine Notwendigkeit dazu geben sollte. Der Luzerner Mieterinnen- und Mieterverband (MV) brachte das Thema durch einen Bevölkerungsantrag ins Parlament, unterstützt von der Grünen Baudirektorin Korintha Bärtsch.
Das kantonale Gesetz, das den Schutz von Wohnraum vorsieht und seit über 30 Jahren besteht, erlaubt Abbruch, Umbau oder Umnutzung von Wohnflächen nur mit Bewilligung. Ziel ist es, Rendite-Projekte einzudämmen, die günstigen Wohnraum verdrängen. Die Stadt Luzern plante ursprünglich ein neues Meldeverfahren für Eigentümer mit einem Mietzinsaufschlag von 20 Prozent netto, das jedoch in der bürgerlichen Mehrheit des Stadtparlaments keinen Anklang fand.
Mario Stübi, Präsident des MV und ehemaliger Grossstadtrat der SP, erklärt, dass die Unterschriftensammlung für die Initiative bald beginnen wird. Im Juni stehen zwei Initiativen (SP und Grüne) sowie zwei Gegenvorschläge des Stadtrats zur Abstimmung. Trotz dieser Projekte sieht Mario Stübi den Erhalt preisgünstiger Wohnungen als dringlich an, um unnötige Leerkündigungen zu verhindern.
Kritik kommt von Bürgerlichen, dem Genossenschafts-Dachverband und Hauseigentümerverbänden. Sie befürchten längere Bewilligungsprozesse und negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Stübi betont jedoch, dass das Gesetz renditegetriebene Leerkündigungen bremsen soll. Wohnbaugenossenschaften können sich im vereinfachten Verfahren bewegen, wenn sie ihren gemeinnützigen Status nachweisen.
Florian Flohr vom G-Net äußert Bedenken bezüglich der Risiken trotz der Ausnahmeregelung. Marcel Budmiger von der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (ABL) sieht jedoch eine Übereinstimmung mit seinen Forderungen, da die ABL sich für ein vereinfachtes Verfahren stark gemacht hat.
Der Mieterverband bietet Wohnbaugenossenschaften Unterstützung an und schlägt in der Initiative vor, dass der Stadtrat Gebiete des gemeinnützigen Wohnungsbaus ausnehmen könnte. Damit könnten sogar Meldeverfahren entfallen. Die Initiative sieht zudem bereits bei einem Mietzinsaufschlag von 15 Prozent eine wesentliche Erhöhung.
Letztlich wird die Auswirkung der neuen Wohnschutzinitiative auf Genossenschaften erst durch die Ausarbeitung des Reglements klar werden, das Ausnahmen vorsieht. Damit bleibt abzuwarten, ob sie als „Kollateralschaden“ gelten müssen.