Das Bundesstrafgericht hat das Strafverfahren gegen Gulnara Karimowa sowie den zweiten Hauptangeklagten eingestellt, während ein früherer Vermögensverwalter und die Bank Lombard Odier weiterhin angeklagt sind. Die Richter betonten bei der Bekanntgabe des Einstellungsbeschlusses, dass sie alle Anstrengungen unternommen hätten, um Karimowas Erscheinen in der Schweiz zu sichern. Dies beinhaltete eine Reise des Gerichts nach Usbekistan im August 2024, wo man sich mit dem Obersten Gerichtshof beriet – erfolglos. Ein definitives Nein kam aus Usbekistan im Januar 2026.
Auch das Verfahren gegen Karimowas Strohmann wurde eingestellt, da ein anderes Verfahrenshindernis vorlag. Das Bundesstrafgericht erklärte, dass der usbekische Angeklagte wegen internationaler Haftbefehle nicht nach Bellinzona reisen könne und die direkte Flugverbindung zwischen Russland und der Schweiz seit 2022 entfallen ist. Eine Rückkehr vor Ende der Verjährungsfrist im Juni 2027 scheint unmöglich, was ein permanentes Hindernis für den Prozess darstellt.
Die Einstellung betrifft nur einen Teil des Falls; das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Vermögensverwalter von Lombard Odier und die Bank selbst geht weiter. Das Gericht setzte die Behandlung der Vorfragen fort. Zudem ist der Fall in Bezug auf Karimowas Gelder noch nicht abgeschlossen: Es bleibt die Frage, ob diese eingezogen werden sollen, was im Rahmen des Prozesses geprüft wird.