Die Schweiz als innovativer Standort für Wirtschaft und Wissenschaft benötigt differenzierte Ansätze im wissenschaftlichen Publizieren, statt eines verpflichtenden Zweitveröffentlichungsrechts, wie es Swissuniversities vorschlug. Eine kritische Antwort darauf. Es ist allgemein akzeptiert, dass öffentlich finanzierte Forschung möglichst breit zugänglich sein sollte. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass wissenschaftliche Publikationen als öffentliches Gut zu betrachten sind und kostenfrei verbreitet werden müssen. Zwischen den Forschungsergebnissen und der veröffentlichten Arbeit liegt ein eigenständiger Prozess mit Wertsteigerung. Dieser wird überwiegend von privaten Verlagen organisiert und finanziert. Beim Einreichen eines Manuskripts erhalten die Verlage kein bereits vollfinanziertes Werk. Ihre Aufgabe besteht darin, das Manuskript fachgerecht zu einem veröffentlichungsfähigen Produkt weiterzuentwickeln. Dazu investieren sie in Redaktion, Lektorat und weitere notwendige Schritte bis zur Vermarktung und langfristigen Verfügbarkeit wissenschaftlicher Inhalte. Die Bedeutung ihrer Rolle wird im Zeitalter der künstlichen Intelligenz für den Schutz geistiger Eigentumsrechte noch wichtiger. Bei Publikationen in den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften ist die Qualitätssicherung durch Verlage entscheidend. Sie strukturieren Manuskripte, schlagen Anpassungen vor, standardisieren Begrifflichkeiten und überprüfen Quellenangaben. Viele wichtige Werke entstehen auf Initiative der Verlage, die Wissenschaft und Praxis vereinen. Die Vorstellung, dass die öffentliche Hand doppelt bezahlt – sowohl für die Forschung als auch den Zugang zu Publikationen – ist verkürzt. Mit dem Kaufpreis wird das fertige Produkt finanziert, welches Verlage auf eigene Kosten und Risiko herstellen. Die steigenden Lizenzkosten an Hochschulen werden nicht durch Schweizer Verlage verursacht. Diese in einen Kontext mit internationalen Großverlagen zu setzen, ist irreführend. Schweizer Verlage sind überwiegend kleine bis mittelständische Unternehmen mit geringen Margen und moderaten Preisen. Sie bieten je nach Förderung ausgewählte Publikationen kostenfrei an und tragen wesentlich zur wissenschaftlichen Identität der Schweiz bei. Angesichts von Sparmaßnahmen in Bildung, Forschung und Innovation sind die Investitionen privater Wissenschaftsverlage und ihre Zusammenarbeit mit der Forschung wichtiger denn je, um zusätzliche Belastungen für Staat und Steuerzahler zu vermeiden. Dies gilt besonders nach den Einsparungen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und dem Wegfall der Förderung für Open Access. Die Forderung von Swissuniversities nach einem verpflichtenden Zweitveröffentlichungsrecht und mehr staatlich finanziertem Open Access ist kontraproduktiv. Vor allem wären Schweizer Verlage und inländische Autoren betroffen, während internationale Großverlage sich durch rechtliche Klauseln entziehen könnten – für Schweizer Verlage nicht möglich. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standortes mindern. Internationale Big-Tech-Unternehmen könnten von freiem Zugang profitieren, ohne Mehrwert zu schaffen. Ein verpflichtendes Zweitveröffentlichungsrecht ist unnötig. Solche Veröffentlichungen sind heute bereits möglich und rechtlich geregelt, wie bei Zeitschriftenartikeln. Das Parlament hat 2019 die Einführung eines solchen Rechts aus gutem Grund abgelehnt. Es könnte erhebliche Mehrkosten verursachen und die Publikationsvielfalt gefährden. Einfacher Zugang zu Wissen ist legitim, wird aber nachhaltig durch Kooperation und differenzierte Lösungen auf Basis der Wissenschafts- und Wirtschaftsfreiheit erreicht – nicht durch zwangsweise regulatorische Eingriffe. Innovation entsteht dort, wo Vielfalt gefördert wird, auch im wissenschaftlichen Publikationssystem. Firas Kharrat ist Vorstandsmitglied des Schweizer Buchhandels- und Verlagsverbandes sowie Delegierter der Verlagsverbände Schweiz und selbst wissenschaftlicher Verleger in Zürich.