In den Schweizer Gefängnissen herrscht strengste Nulltoleranz, doch es gibt Berichte über Kiffen, Kokain und illegale Telekommunikation. Armin Zumkehr (Name geändert), ein langjähriger Gefängnisaufseher in Zürichs größter Justizvollzugsanstalt Pöschwies, wurde zu einem zentralen Akteur eines Bestechungssystems. Fast dreißig Jahre lang diente er dort, bis sein Fall am 11. Juli 2022 bekannt wurde – der Tag seiner Verhaftung und seines Übergangs von Aufseher zum Gefangenen. Zumkehr soll mindestens ein Jahr lang verbotene Waren wie Marihuana, Handys und Alkohol in das Gefängnis geschmuggelt haben. Seine Taten wurden oft auf einem Parkplatz oder bei Treffen in der Nähe der JVA durchgeführt, wobei die Pakete an Orten wie Abfallcontainern oder Werkstätten versteckt wurden. Beim Bezirksgericht Dielsdorf standen vier Personen wegen systematischen Schmuggels vor Gericht. Zumkehr wurde als Hauptverantwortlicher betrachtet, obwohl er behauptete, ursprünglich nur einer kleinen Gefälligkeit nachgekommen zu sein: einem Insassen eine Pornokassette und Haschisch zu besorgen. Sein Verteidiger betonte, dass das Ganze ohne finanziellen Anreiz begann. Die Situation eskalierte jedoch schnell, als Zumkehr unter Druck geriet und Drohungen erhielt. Unbekannte schickten ihm Drogen per Post an seine Privatadresse, trotz der Tatsache, dass diese niemals offengelegt wurde. Angst um seine eigene Sicherheit und die seiner Familie führte dazu, dass er weiterhin in das Schmuggelnetzwerk involviert blieb. Die Staatsanwaltschaft beschreibt Zumkehr als Schlüsselperson eines organisierten Rings, der von unbekannten Drahtziehern finanziell unterstützt wurde. Laut Anklage fanden die Übergaben oft in einem asiatischen Restaurant statt, wo eine serbische Frau Pakete an Zumkehr übergab. Er erhielt dafür Geld, dessen Höhe je nach Waren variierte. Zumkehr versteckte die Sendungen innerhalb der JVA und behauptet, nicht gewusst zu haben, wer sie letztlich entgegennahm. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein weiterer Insasse, dessen Mutter ebenfalls in den Fall verwickelt war, eine entscheidende Rolle bei der Verteilung spielte. Die Sicherheitsvorkehrungen in Schweizer Gefängnissen wie Videoüberwachung und strenge Kontrollen von Lieferanten werden kritisiert. Die Schwachstelle sind die unkontrollierten Mitarbeiter selbst – ein Umstand, den Zumkehrs Fall verdeutlichte. Der Justizvollzug argumentiert, dass das Vertrauen zwischen Personal und Leitung entscheidend sei. Die Untersuchungen zeigen, dass dies kein Einzelfall ist; bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle von Schmuggel innerhalb des Gefängnissystems. Die Staatsanwaltschaft fordert für Zumkehr eine teilbedingte Freiheitsstrafe und Geldbuße. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft hat sich Zumkehrs Leben verändert. Er lebt nun anderswo, mit einer neuen Partnerin, und möchte zukünftig mehr vom Leben haben – fernab von Arbeit und Druck. Doch die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.