Die Reisen und Online-Casinos-Wettbewerbskommission (Weko) hat Untersuchungen zu möglichen unzulässigen Absprachen im Bereich des Keyword-Biddings eingeleitet. Unternehmen können bei Betreibern von Suchmaschinen auf bestimmte Schlüsselwörter bieten, um ihre Angebote bei entsprechenden Suchanfragen prominenter zu platzieren und die Sichtbarkeit zu erhöhen.
Solche Praktiken könnten laut Weko eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen, die den Markt einengt und sich negativ auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirkt. Ein gegenseitiger Verzicht auf Gebote könnte es erschwert haben, Angebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.
Die erste Untersuchung konzentriert sich auf drei Unternehmen, die Pauschalreisen in der Schweiz anbieten. Die zweite zielt auf fast alle schweizerischen Online-Casinos ab. Für alle betroffenen Firmen gilt die Unschuldsvermutung.