Hier sind die wesentlichen Informationen zu den neuen bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU sowie Antworten auf zentrale Fragen. Das Paket Schweiz-EU setzt sich aus vier Teilen zusammen. Der wichtigste, vom Bundesrat als “Stabilisierungsteil” bezeichnet, umfasst die Anpassung von fünf bestehenden Abkommen der Bilateralen I: Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Abbau von Handelshemmnissen sowie Land- und Luftverkehr. Diese Verträge werden durch institutionelle Regeln wie die dynamische Rechtsübernahme ergänzt. Auch die Integration in das EU-Forschungsprogramm und ein höherer Kohäsionsbeitrag sind Teil dieses Abschnitts. Die drei kleineren Teile beinhalten je ein neues Abkommen: im Strom- und Lebensmittelsicherheitsbereich mit Zugang zum EU-Binnenmarkt sowie eine Kooperation in der Gesundheit, z.B. zur Pandemieprävention. Die Schweiz kann die neuen Verträge teilweise ablehnen, muss jedoch den “Stabilisierungsteil” annehmen, da dieser für neue Abkommen erforderlich ist. Die EU fordert verbindliche Regeln für die Rechtsübernahme und Streitbeilegung, während die Schweiz drei neue Abkommen in das Paket integrierte. Unter der dynamischen Rechtsübernahme muss die Schweiz neues EU-Recht bewusst übernehmen, wobei Übernahmen nicht automatisch erfolgen. Ein Schiedsgericht würde verhältnismässige Kompensationsmassnahmen bei Ablehnung prüfen. Die Personenfreizügigkeit bleibt in der Schweiz enger als in der EU definiert und gewährt Erwerbstätigen nach fünf Jahren ein Recht auf Daueraufenthalt. Der Familiennachzug wird erweitert, neue Schutzklauseln ermöglichen temporäre Einschränkungen bei Problemen. Der Bundesrat sieht kein obligatorisches Referendum für die neuen Verträge vor, da keine schwerwiegenden Eingriffe in die innere Struktur der Schweiz gegeben seien. Die Entscheidung über das Ständemehr liegt beim Parlament. Die SVP lehnt das Paket ab, während andere Parteien es unterstützen oder sich für Teile ausgesprochen haben. Exportorientierte Branchen befürworten die Verträge, während lokale Wirtschaftsvertreter skeptisch sind. Das Parlament wird nun über das Paket entscheiden, wobei der “Stabilisierungsteil” möglicherweise vor den drei neuen Abkommen behandelt wird. Ein Volksentscheid könnte 2027 oder realistischer 2028 stattfinden. Befürworter warnen vor einem Ende des bilateralen Wegs bei Ablehnung, während Gegner auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit verweisen. Die neuen Verträge könnten ab 2029/2030 in Kraft treten, wobei eine spätere Kündigung möglich bleibt. Ein erneutes Referendum nach einer Probezeit wird im Parlament diskutiert.