Der Bundesrat hat seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft. Nachdem die USA als Kriegspartei im Konflikt mit dem Iran eingestuft wurden, ist der Verkauf von Waffen nach Schweizer Recht untersagt. Die aktuelle Gesetzgebung verbietet solche Exporte an Länder in bewaffneten Auseinandersetzungen. Der Bundesrat hätte daher gegen geltendes Recht verstoßen, indem er neue Bestellungen aus den USA genehmigt hätte.
Trotzdem setzt die Regierung ihre bisherigen Genehmigungen fort und argumentiert, dass diese Rüstungsgüter nicht im Iran-Krieg eingesetzt werden. Eine Rückabwicklung bereits bewilligter Verkäufe wäre rechtlich möglich gewesen, wurde jedoch vermieden.
Die Begründungen ähneln jenen während des Irakkriegs 2003: Lieferungen wurden fortgesetzt, solange keine direkte Kriegsnutzung erfolgte. Die Regierung beobachtet, ob der Export an die USA den normalen Verlauf überschreitet und hat eine Expertengruppe eingesetzt, um dies zu überwachen.
Zwei weitere Faktoren dürften den Entscheid beeinflusst haben: Erstens möchte die Schweiz das Zollabkommen mit den USA vorantreiben und vermeidet es, Präsident Trump zu provozieren. Ein vollständiger Stopp hätte eine negative Reaktion der US-Regierung auslösen können.
Zweitens ist die Entscheidung auch für europäische Abnehmer wie Deutschland von Bedeutung, die den Schweizer Rüstungssektor kritisch beobachten. Eine komplette Einstellung des Exports hätte das Vertrauen in der Region erschüttern können.
Der Bundesrat sendet ein nuanciertes Signal: Waffenexporte sind nur eingeschränkt erlaubt, solange sie nicht im Krieg verwendet werden. Andy Müller, Bundeshausredaktor des Schweizer Fernsehens und früherer Themenplaner von «10vor10», berichtet über diese Entwicklungen.