In Begleitung eines Übersetzers wird die Ermittlungsgruppe der römischen Staatsanwaltschaft Zugang zu allen Unterlagen der umfangreichen Akte erhalten, wie Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud des Kantons Wallis bekanntgab. Die italienischen Ermittler dürfen jedoch keine Kopien anfertigen; für solche muss die Staatsanwaltschaft in Rom einen Verfahrensbeschluss bei der Walliser Justizbehörde einholen, um anonymisierte Dokumente nach Italien schicken zu können. Bei Unterlagen mit Namen ist zusätzlich die Zustimmung der betroffenen Personen erforderlich, bevor diese an die italienischen Behörden weitergegeben werden dürfen.
Die römische Staatsanwaltschaft darf erst dann auf die Dokumente zurückgreifen, wenn das internationale Rechtshilfeersuchen abgeschlossen ist. Früher im Februar fand ein Treffen zwischen einer Schweizer und italienischen Delegation unter Leitung von Pilloud und dem römischen Kollegen Francesco Lo Voi statt. Dieses Treffen bestätigte den Entscheid, einem Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Rom im Januar zu entsprechen.
Es wurde zudem vereinbart, dass die Walliser Staatsanwaltschaft die Verfahrensleitung auf Schweizer Gebiet behält und darüber entscheidet, welche Beweismittel gesammelt werden. Darüber hinaus wird festgelegt, ob italienische Ermittler bei der Beweisbeschaffung anwesend sein dürfen.
SRF 4 News, 25.3.2026, 9 Uhr; sda/fann;odem;herb