Ein Zürcher Student erlebt eine ungewöhnliche Prüfungsverwechslung, die schließlich vor Gericht endet. Am 25. Februar 2025, während seiner Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich, steht er unter hohem Druck bei einer Wiederholungsprüfung in ‘Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung’. Trotz guter Vorbereitung vergisst er aufgrund von Nervosität, seine Antworten vom Fragebogen auf ein vorgesehenes Blatt zu übertragen. Der Student geht zur Prüfungsaufsicht und bittet um Hilfe. Diese überträgt die Kreuze selbstständig auf das Lösungsblatt und dokumentiert den Vorfall. Die Universität ignoriert diese Lösung und verweist auf das formale Versäumnis, weshalb der Student keine Note erhält. Nach erfolglosen Einsprüchen innerhalb der Universität zieht er vor die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen, die ihm mit einer Note 5 recht gibt, während die Universität zur Kostentragung und einer Parteientschädigung verpflichtet wird. Die Universität legt jedoch Berufung beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht bestätigt schließlich am 22. Januar 2026 den Entscheid der Rekurskommission, betont, dass kein Vorteil für den Studenten entstanden sei und die formelle Anforderung nicht zu einer gerechten Bewertung geführt habe. Die Universität muss die Gerichtskosten übernehmen und dem Studenten eine Entschädigung von 2000 Franken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, und der Fall ist damit endgültig abgeschlossen.