Michelle Keller berichtet, dass der Kanton Zug das elektronische Amtsblatt ohne öffentliche Ausschreibung an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vergab. Dieser Auftrag beläuft sich auf rund 90’000 Franken jährlich. Die Entscheidung fällt während laufender Debatten über die Form des Amtsblatts, bei denen der Kantonsrat eine Rückkehr zur gedruckten Version fordert, was von der Regierung abgelehnt wird.
Der Übergang zum digitalen Format begann 2020 und wurde 2021 vom Parlament gebilligt. Die digitale Ausgabe erschien im März 2023 ohne Marktteil. Seitdem besteht ein Streit zwischen dem Kantonsrat, der eine Rückkehr zur gedruckten Version wünscht, und der Regierung, die dies verweigert.
Die freihändige Vergabe erfolgte unter Berufung auf das bereits bestehende Amtsblattportal des Secos, was eine erneute Ausschreibung unnötig machte. Der Kanton argumentiert mit Kostenersparnissen: Die Einrichtung kostete 20’000 Franken und die Nutzung verursacht jährlich etwa 91’800 Franken. Dieser Vertrag ist nicht befristet, kann jedoch mit einer einjährigen Frist gekündigt werden.
Freihändige Vergaben sind umstritten, da sie Korruption verhindern sollen und allen Unternehmen faire Chancen bieten. Sie sind nur in speziellen Situationen erlaubt. Die Kritik an der Zuger Regierung wird verstärkt durch frühere Vorwürfe wegen freihändiger Vergaben.
Für das gedruckte Amtsblatt gab es eine Ausschreibung, die 2022 mit Multicolor Print AG abgeschlossen wurde. Der Vertrag endet Ende 2026. Derzeit arbeitet der Kantonsrat an einem Gesetz, um sicherzustellen, dass ein Anbieter für das gedruckte Amtsblatt gefunden wird. Sollte dies scheitern, muss nur noch der amtliche Teil ausgeschrieben werden. Der Kanton plant eine Vertragsverlängerung mit dem aktuellen Drucker.
Diese Recherche basiert auf den Protokollen des Regierungsrats und wurde durch einen Fonds von investigativ.ch unterstützt.