Eine knappe Mehrheit in einer zuständigen Kommission des Nationalrates hat sich dafür ausgesprochen, die Mindestsätze für Kinder- und Ausbildungszulagen nicht zu erhöhen. Der Vorschlag, dies umzusetzen, stieß während der Vernehmlassung auf Kritik. Marc Jost (EVP/BE) hatte die Initiative mit einer parlamentarischen Vorlage angestoßen.
Mit einem Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Regine Sauter (FDP/ZH), nachdem es 12 zu 12 Stimmen und eine Enthaltung gab, beschloss die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), den Antrag auf Abschreibung des Geschäfts zu stellen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die Vorlage hatte vorgesehen, Kinderzulagen auf mindestens 250 Franken und Ausbildungszulagen auf 300 Franken pro Monat anzuheben. Jedoch lehnen die meisten Kantone, ihre Sozialdirektorinnen und -direktoren sowie andere Organisationen diesen Vorentwurf ab. Die Hauptkritikpunkte waren die Kosten und das sogenannte Giesskannenprinzip, welches keine Zustimmung fand.
In der Vernehmlassung wurde zudem auf das Föderalismus-Prinzip hingewiesen: Höhere Mindestsätze würden den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken. Eine Minderheit plädiert jedoch dafür, an der Vorlage festzuhalten und argumentiert mit dem Kaufkraftverlust aufgrund steigender Krankenkassenprämien und Mieten. Sie sieht in einer Anhebung der Familienzulagen eine Möglichkeit zur teilweisen Kompensation.
Der Nationalrat wird im Sommer über das Geschäft entscheiden. Derzeit sind Kantone verpflichtet, Kinderzulagen von mindestens 215 Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren sowie Ausbildungszulagen von mindestens 268 Franken für 15- bis 25-Jährige in einer nachobligatorischen Ausbildung auszuzahlen. Diese Regelung besteht seit 2009 auf Bundesebene.