Die Europäische Union strebt an, die Schweiz vollständig in den europäischen Strombinnenmarkt zu integrieren, was bedeutet, dass auch sie die Binnenmarktvorschriften befolgen muss. Die Schweizer Unabhängigkeit in der Stromversorgung ist schon seit langem illusorisch; im Winter ist sie zunehmend auf Importe angewiesen. Ohne den Anschluss an das europäische Netz könnte die Versorgung im Winter nur wenige Wochen gewährleistet werden, was die Bedeutung des europäischen Verbundnetzes für die Schweiz unterstreicht.
Das Stromabkommen zielt darauf ab, eine gleichberechtigte Einbindung der Schweiz in den europäischen Strommarkt zu ermöglichen, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Als Rückgrat des europäischen Stromsystems gewährleistet es Versorgungssicherheit und fördert den Stromaustausch, was die schweizerische Elektrizitätsversorgung stärkt. Große Schweizer Energieunternehmen erzielen bedeutende Gewinne durch den Außenhandel, deren Teilnahme am europäischen Markt ohne Abkommen jedoch eingeschränkt wäre und sie benachteiligen würde.
Das Netz der Schweiz wird zusätzlich belastet durch die zunehmende Einspeisung von Wind- und Solarenergie in Europa sowie den Handelsverkehr. Die Schweizerische Netzgesellschaft unterstützt deshalb das Abkommen, da es den notwendigen Informationsaustausch für einen sicheren Netzbetrieb und Schutz vor Cyberangriffen sicherstellt und die Teilnahme an europäischen Handelsplattformen ermöglicht.
Trotz ihrer geografischen Lage im Zentrum des europäischen Netzes ist die Schweiz stärker auf die EU angewiesen, was sich in den energiewirtschaftlichen Größenordnungen zeigt. Das europäische Netz verfügt über eine Produktionsleistung, die vierzigmal größer als die der Schweiz ist, und produziert jährlich mehr als dreißigmal so viel Strom.
Das Bild von der Schweiz als Batterie Europas ist unrealistisch; die Speicherfähigkeit an Wasserreservoirs reicht nicht einmal für den eigenen Ausgleich zwischen Sommer- und Winterbedarf. Die Schweiz kann maximal bei lokalen Engpässen unterstützen.
Im neuen Abkommen macht die EU der Schweiz bedeutende Zugeständnisse: Sie stellt Errungenschaften wie die Grundversorgung und bestehende Besitzverhältnisse nicht infrage, fordert keine Privatisierung und lässt verhältnismäßige Maßnahmen zur Versorgungssicherheit zu. Die Schweiz behält weiterhin die Kontrolle über ihre Energieressourcen und -struktur und darf öffentliches Eigentum an Erzeugungsanlagen sowie nicht wettbewerbsverzerrende Beihilfen beibehalten.
Das Stromabkommen zeigt ein gegenseitiges Verständnis und eine Kooperationsbereitschaft. Die von der Schweiz geforderten Zugeständnisse, wie Netzentflechtung und Transparenz, sind sinnvoll, ebenso die Förderung erneuerbarer Energien, die mit dem vom Volk beschlossenen Stromgesetz übereinstimmt.
Durch das Abkommen kann die Schweiz bei Regeländerungen einbezogen werden. Ein gemischter Ausschuss wird für kontinuierliche Konsultationen und zur Lösung von Problemen eingesetzt, und es gibt klare Verfahrensregelungen zur Streitbeilegung.
Zwar wurde das Abkommen anfangs hauptsächlich von der EU-kritischen SVP und dem Gewerkschaftsbund abgelehnt, die Argumente waren jedoch oft unrealistisch. Die SVP warnte vor einer existenziellen Bedrohung und Kontrollverlust über die Strominfrastruktur; der Gewerkschaftsbund sah den öffentlichen Dienst gefährdet. Auch energiepolitische Akteure äußerten Vorbehalte, die das Abkommen nahezu als Ablehnung erscheinen lassen.
Insgesamt bietet das Abkommen eine solide Grundlage für künftige Kooperationen im Strombereich mit der EU, verpflichtet aber die Schweiz auch dazu, ihre Verantwortlichkeiten zu erfüllen und insbesondere eine sichere Winter-Versorgung sicherzustellen.