Ein Berufsschüler im Kanton Waadt wollte vor den nationalen Parlamentswahlen 2023 ein Streitgespräch zwischen den Kandidierenden der FDP, SVP, SP und Grünen an seiner Schule organisieren. Seine Mitgliedschaft in der SP war ausschlaggebend für dieses Vorhaben. Doch die Berufsschule verweigerte die Erlaubnis aufgrund eines Reglements, das solche Debatten zehn Wochen vor Wahlen verbietet.
Der Lehrling legte Einspruch ein, doch alle kantonalen Instanzen bestätigten das Verbot. Das Bundesgericht urteilte nun zugunsten des Schülers und hob das Reglement auf, da es gegen die Bundesverfassung verstößt.
Das Gericht betonte die Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit für eine freie politische Meinungsbildung. Solche Debatten fördern laut den Richterinnen und Richtern nicht nur die Demokratie, sondern sind auch Teil des schulischen Bildungsauftrags.
Die Befürchtung, dass Parteien an Schulen Stimmenfang betreiben könnten, wurde vom Bundesgericht zurückgewiesen. Es sei kein erkennbares Risiko vorhanden, da der Wille zur Überzeugung die Grundlage politischer Auseinandersetzung bildet. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler seien in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Das Bundesgericht sah zudem keine Gefahr politischer Propaganda, da Kandidierende verschiedener Parteien eingeladen worden waren. Das Verbot von Wahldebatten wurde als unverhältnismäßig und rechtswidrig beurteilt.
Der Kanton Waadt passte daraufhin die Richtlinien an: Debatten dieser Art sind nun nicht mehr komplett verboten, bedürfen aber der Bewilligung durch die Schulleitungen. Diese sollen sicherstellen, dass die Veranstaltungen ausgewogen und fair moderiert werden.