Die öffentliche Anhörung in der staatspolitischen Kommission des Ständerats mit fünf Fachleuten hat eine klare Tendenz zugunsten eines Ständemehrs für die EU-Verträge gezeigt. Die Auswahl der Experten war entscheidend, wobei sich Gegner der bilateralen Abkommen in der Mehrheit befanden. Das Schweizer Volk hat zwar das letzte Wort bei solchen Entscheidungen, doch ob zusätzlich eine Mehrheit der Kantone erforderlich ist, bleibt umstritten und könnte die Annahme der Verträge erheblich beeinflussen.
In Europafragen liegt oft ein merklicher Unterschied zwischen Volks- und Ständemehr vor. Größere Kantone tendieren eher zu einer EU-Anpassung, während kleinere dagegen sind. Historisch musste das Volksmehr bei solchen Fragen etwa 55 Prozent betragen; im Fall des EWR-Beitritts von 1992 lag es nur knapp darunter bei 49,7 Prozent, während für ein Ständemehr 57 Prozent notwendig gewesen wären.
Der Bundesrat lehnt eine Pflicht zum Ständemehr ab, doch das Parlament wird die endgültige Entscheidung treffen. Die Anhörung mit fünf Experten – darunter Juristen und Politologen – fand öffentlich statt, was selten der Fall ist. Unter den Rechtswissenschaftlern befanden sich Astrid Epiney, Andreas Glaser und Stefan Schmid; ergänzt wurden sie durch den Politologen Adrian Vatter und Historiker Oliver Zimmer.
Drei Experten sprachen sich für ein Ständemehr aus: Zimmer, Schmid und Glaser. Epiney und Vatter hingegen waren dagegen. Dieses 3:2-Ergebnis war vorhersehbar, da die Experten zuvor öffentlich ihre Positionen bekannt gegeben hatten. Die Auswahl wurde von der Kommissionspräsidentin Heidi Z’graggen gesteuert, einer Befürworterin des Ständemehrs.
Die Argumente der Rechtsexperten Glaser und Schmid unterschieden sich in einem wesentlichen Punkt: Während Glaser ein ungeschriebenes Referendum sui generis für wichtige Staatsverträge annimmt, verneint Schmid dies. Schmid befürwortet dennoch das Ständemehr aus dem Grund, dass der erweiterte Familiennachzug gegen den Zuwanderungsartikel in der Verfassung verstößt.
Astrid Epiney sieht ebenfalls keinen solchen Verstoss und hält das neue Recht auf Daueraufenthalt für irrelevant. Die Diskussion um die Notwendigkeit des Ständemehrs ist also weiterhin komplex und kontrovers.
Oliver Zimmer unterstreicht die historische Bedeutung des Ständemehrs für den Bundesstaat und wirft dem Bundesrat vor, es ignorieren zu wollen. Adrian Vatter warnte davor, dass das Ständemehr den Stadt-Land-Graben vertiefen könnte, was in Europafragen zu Konflikten führt.
Die unklare rechtliche Lage zwingt das Parlament zu einer politischen Abwägung zwischen demokratischem Gleichgewicht und Föderalismus. Vatter schlug vor, das Ständemehr möglicherweise abzuschwächen, falls die Verträge im Volk angenommen werden, aber am Ständemehr scheitern.
Im September wird der Ständerat debattieren, wobei die aussenpolitische Kommission federführend ist. Die endgültige Volksabstimmung über die EU-Verträge ist frühestens für 2027 geplant.